Bundesfreiwilligendienst als Chance nutzen

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Der 2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst (BFD) könnte arbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern bald eine neue Möglichkeiten bieten. Seit dem 01. Januar 2012 dürfen Empfänger von Arbeitslosengeld II, die sich am BFD beteiligen, statt der bisherigen 60 Euro künftig  175 Euro ihres Taschengeldes behalten. Die Harzer CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer begrüßt die Anhebung des Freibetrags für ALG II-Empfänger:

„Für ALG II-Empfänger war der BFD bislang nicht attraktiv genug. Die Anhebung des Freibetrags auf 175 Euro bietet eine verbesserte  Chance, sich gemeinnützig zu engagieren. Ein halbes Jahr nach Einführung des BFD sind die Stellen sehr nachgefragt. Viele wissen nicht, dass man sich auch bei Hilfsorganisationen wie dem THW bewerben kann. Das sollten BFD-Teilnehmer auf jeden Fall berücksichtigen“, so Heike Brehmer.

Interessierte können sich beim THW Quedlinburg online unter

http://www.thw-quedlinburg.de

oder über E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

sowie beim

THW Halberstadt

unter http://www.thw-halberstadt.de

oder über E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

informieren und entsprechend Kontakt aufnehmen.

Der BFD wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht und den damit einhergehenden Wegfall des Zivildienstes eingeführt. Bei einer Wochenarbeitszeit von 30 bis 40 Stunden leisten die BFD-Teilnehmer freiwillige, gemeinnützige Arbeit und erhalten dafür ein Taschengeld in Höhe von 330 Euro.

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© Heike Brehmer MdB 2013