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Neuigkeiten
25.03.2020, 17:21 Uhr | Heike Brehmer MdB
Unternehmen können Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen - Musterformular an die Krankenkassen steht zum Download bereit
Der GKV-Spitzenverband hat allen gesetzlichen Kassen empfohlen, die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge in der Coronakrise für Arbeitgeber vorübergehend zu erleichtern. Demnach können Unternehmen, die aus nachvollziehbaren Gründen wegen der Corona-Epidemie kein Geld haben, um die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, die Beiträge vorübergehend stunden, also später zahlen. 
Darüber informiert die CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer:
 
„Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Das hat der GKV-Spitzenverband allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen. 
 
Die betroffenen Unternehmen müssen sich kurzfristig bis spätestens Donnerstag, d. 26. März 2020 formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März 2020 stunden zu lassen."

Einen Musterantrag an die Krankenkasse finden Sie hier: