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Pressemitteilungen
Stärkere Unterstützung durch Aufstiegs-BAföG Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung eine Erweiterung der Förderleistungen durch das Aufstiegs-BAföG beschlossen. Heike Brehmer, Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Bundestag, informiert über die Neuerungen. Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird bald noch besser unterstützt. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und zusätzlich bei Vollzeitmaßnahmen einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Die nun beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfangreichsten seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG. Sie decken ein Förderangebot für einen Aufstieg Schritt für Schritt bis auf ‚Master-Niveau‘ ab. Seit der Einführung des Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“) im Jahr 1996 konnten rund 2,8 Mio. berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Mrd. Euro ermöglicht werden. Mittlerweile wird durch das Aufstiegs-BAföG die Vorbereitung auf mehr als 700 Abschlüsse unterstützt.
Das sind die wichtigsten Verbesserungen:
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