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16.06.2018, 10:17 Uhr | Heike Brehmer MdB
Ein guter Tag für Verbraucher - Bundestag beschließt die Musterfeststellungsklage
Damit Verbraucher künftig einfacher ihr Recht durchsetzen können, hat der Bundestag die sogenannte Musterfeststellungsklage (MFK) beschlossen. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Klagemöglichkeit können Betroffene sich durch Verbände vertreten lassen und gemeinsam gegen Firmen vorgehen.
Im konkreten Fall zielt das neue Instrument der Musterfeststellungsklage etwa auf Bagatellschäden, bei denen jedem einzelnen Betroffenen ein Verlust von wenigen Euro entsteht und die einen Schadensersatzprozess unverhältnismäßig erscheinen lassen.
Zudem soll die MFK Verbraucher aber auch für Auseinandersetzungen mit Konzernen stärken, die Prozesskosten nicht scheuen und alle juristischen Mittel bis in die letzte Instanz aktivieren können.
Zudem soll die MFK Verbraucher aber auch für Auseinandersetzungen mit Konzernen stärken, die Prozesskosten nicht scheuen und alle juristischen Mittel bis in die letzte Instanz aktivieren können.
Klageberechtigt sind jedoch nicht die Verbraucher, sondern bestimmte Verbände. Mit der Musterfeststellungsklage können anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären, ohne dass diese zunächst selbst klagen müssen.
Um hier Missbrauch etwa durch neu gegründete Scheinverbände auszuschließen, sieht das Gesetz eine Reihe von Beschränkungen vor. So dürfen etwa nur Dachverbände mit mindestens zehn Mitgliedsverbänden oder mindestens 350 Mitgliedern klagen.
Außerdem müssen sich die Verbände nachweislich auf Verbraucherinteressen konzentrieren und sich höchstens zu fünf Prozent aus Zuwendungen von Unternehmen finanzieren.
Um hier Missbrauch etwa durch neu gegründete Scheinverbände auszuschließen, sieht das Gesetz eine Reihe von Beschränkungen vor. So dürfen etwa nur Dachverbände mit mindestens zehn Mitgliedsverbänden oder mindestens 350 Mitgliedern klagen.
Außerdem müssen sich die Verbände nachweislich auf Verbraucherinteressen konzentrieren und sich höchstens zu fünf Prozent aus Zuwendungen von Unternehmen finanzieren.
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