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14.12.2018, 12:39 Uhr | Heike Brehmer MdB
5,5 Milliarden Euro in der Verantwortung der Länder für eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, d. 14. Dezember 2018 in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Mit dem Gute-Kita-Gesetz werden den Ländern 5,5 Milliarden Euro über die Verteilung der Umsatzsteuerpunkte für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur Teilhabe in der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Damit unterstützt der Bund die Länder bei der Wahrnehmung ihrer ureigenen Aufgaben.
CDU/CSU erwarten aber von den Ländern, dass sie insbesondere in die im Gesetz geregelten prioritären Qualitätsmaßnahmen investieren. Dazu gehören Verbesserungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, bedarfsgerechte Angebote sowie die Stärkung der Kita-Leitungen.
 
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Formulierung, dass der Bund die „Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege  sowie zusätzlich bei der Entlastung der Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit“ unterstützt, konnten CDU/CSU im parlamentarischen Verfahren nunmehr auch im Gesetz umsetzen. 
 
Damit haben wir durchsetzen können, dass Investitionen in Qualitätsmaßnahmen einen Schwerpunkt darstellen sollen. Das war und ist nicht nur eine Kernforderung von CDU/CSU, sondern auch ein Ergebnis der Anhörung von Experten und Meinung der Elternschaft. Wir werden insofern sehr genau darauf achten, dass diese Ergebnisse in die nach dem Gesetz zu erstellenden Handlungskonzepte einfließen. 
 
Wir erwarten, dass bei der Analyse der Ausgangssituation und der Ermittlung der entsprechenden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, die als Vertragsgrundlage zwischen Bund und Land dienen, - wie im Gesetz auch vorgesehen - alle Akteure, wie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die freien Träger, Sozialpartner, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene sowie die Elternschaft mit einbezogen werden. CDU/CSU werden mit Blick auf die Verwendung der Bundesmittel sehr genau auf die gesetzlich vorgesehenen Berichte der Länder achten. Nur so kann der Bund Rückschlüsse für zukünftige prioritäre Maßnahmen ziehen.
 
Ein wichtiges Ergebnis ist auch, dass Geringverdiener künftig von den Gebühren befreit werden müssen. Bei der Auswahl der sozialen Kriterien im Rahmen der verpflichtenden sozialen Staffelung haben CDU/CSU die Belange der Länder und Kommunen nach mehr Autonomie und Flexibilität umgesetzt.