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14.03.2019, 17:14 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schnellere Arzttermine, mehr Kassenleistungen und bessere Versorgung im ländlichen Raum
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen. 
CDU/Tobias Koch
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz verbessern wir den Zugang zur medizinischen Versorgung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit reagieren wir auf den verständlichen Ärger der Bürger über zu lange Wartezeiten auf einen Arzttermin. Künftig unterstützen die Terminservicestellen die Patientinnen und Patienten stärker bei der Suche nach einem Arzt, wodurch sich die Wartezeiten verkürzen werden. 
 
Für eine schnellere Versorgung und erbrachte Mehrleistungen erhalten Ärzte selbstverständlich eine bessere Vergütung. So bekommen beispielsweise endlich diejenigen Ärzte mehr Geld, die sich nicht scheuen, neue Patienten aufzunehmen: Vorgesehen ist hier eine extrabudgetäre Vergütung. Extra vergütet wird auch, wenn Ärzte offene Sprechstunden anbieten. Erhalten Patienten beim Arzt besonders schnell einen Termin, können die Ärzte zusätzlich zur extrabudgetären Vergütung im Übrigen auch mit Zuschlägen von bis zu 50 Prozent rechnen. 
 
Wichtig ist uns vor allem, dass die ‚sprechende Medizin‘ einen höheren Stellenwert bekommt. Die bessere Bezahlung dient dazu, dem persönlichen Gespräch zwischen Arzt und Patient mehr Raum zu geben. 
 
Mit dem Gesetz stärken wir zudem den ländlichen Raum. So können die Bundesländer in dünn besiedelten oder strukturschwachen Gebieten auf Zulassungssperren für Arztpraxen verzichten. 
 
Zudem unterstützen wir diejenigen Ärzte, die in wirtschaftlich schwächeren und vertragsärztlich unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, über regionale Zuschläge ganz besonders. Auch das ist uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen gewesen, um auch in Zukunft eine flächendeckende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Dafür haben wir uns im Koalitionsvertrag stark gemacht und daran werden wir gezielt weiterarbeiten. 
 
Mit dem TSVG erweitern wir auch die Leistungen der Krankenkassen. Beispielsweise erhöhen wir die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Zahnersatz bereits ab Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent. Außerdem finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen künftig das Einfrieren von Ei- und Samenzellen, wenn ein Patient -  zum Beispiel nach einer Krebserkrankung -  voraussichtlich unfruchtbar sein wird.
 
Darüber hinaus haben wir uns als Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren für eine bessere Vergütung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten eingesetzt. Wir schaffen bundesweit einheitliche und angemessene Preise für Heilmittelleistungen und führen die sogenannte Blankoverordnung in die Regelversorgung ein. Auf der Basis einer ärztlichen Verordnung entscheiden dann die Heilmittelerbringer über die Behandlungsmethode sowie über die Häufigkeit und Dauer der Behandlung selbst.