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31.03.2020, 17:36 Uhr | Heike Brehmer MdB
UPDATE zu den Soforthilfe-Programmen von Bund und Land Sachsen-Anhalt
Gern stelle ich aktualiserte Informationen zur Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler und Mittelständler bereit. Die Maßnahmen dienen der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Miete, Kredite, Betriebsräume oder Leasingraten.
Wie der Bund hilft:
 
• Bis zu 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz)
 
• Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz)
 
• Verlängerung um zwei weitere Monate, wenn der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert. 
 
• Gilt auch für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft.
 
• Voraussetzung: Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
 
• Antragstellung: Erfolgt über die Bundesländer.

Antragstellung über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt:
 
-> Weitere Informationen:
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
 
Auf den Seiten der Bundesregierung:
 
Auf den Seiten der Landwirtschaftlichen Rentenbank:
 
 
Unterstützung für Künstler und Kultureinrichtungen
 
• Weitgehender Verzicht auf Rückforderungen: Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen wird die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Einzelfall prüfen, ob auf die Rückforderung bereits verausgabter Fördermittel verzichtet werden kann.
 
• Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen: Die BKM wird bestehende Förderprogramme konsequent so schärfen, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern zugutekommen.
 

Wie das Land Sachsen-Anhalt hilft:
 
Hilfspaket über 150 Millionen Euro für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige.
 
• Bis zu 9.000 € für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern
 
• Bis zu 15.000 € für Unternehmen mit 6-10 Mitarbeitern
 
• Bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-25 Mitarbeitern
 
• Bis zu 25.000€ für Unternehmen mit 26-50 Mitarbeitern
 
• Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten, Pachten, Leasingraten, Versicherungen, Energie- und Instandhaltungskosten. 
 
• Auch Künstler, Kulturschaffende, Freiberufler und landwirtschaftliche Unternehmen können Zuschuss beantragen.

 
Wichtig:

• Die Zuschüsse werden mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kumuliert, eventuell auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen.
 
• Bei Steuerveranlagung für Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.
 
Antragstellung über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt:
 
-> Weitere Informationen:
Wichtige Fragen und Antworten zu den Soforthilfen und der Antragstellung:
 
Merkblatt zur Antragstellung:
 
• Hotline der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: 0800/56 007 57 und 0391/5574 9796
 
• Corona-Hotline des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt:
0391/567-4750 
 
 
 
Unterstützung für Künstler und Kulturschaffende
 
• Kurzfristige Unterstützung in Höhe von 400 € pro Monat und Person für Kulturschaffende. Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller.
 
• Flexibilität im Umgang mit genehmigten, nach der Kulturförderrichtlinie des Landes geförderten Projekten. Prüfung, ob bereits entstandene, unabwendbare Kosten und Regressansprüche als zuwendungsfähig anerkannt werden.
 
-> Weitere Informationen:
Auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt:
 

Unterstützung für Sportvereine
 
• Antragsberechtigt sind auch Sportvereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
 
-> Weitere Informationen auf den Seiten des Landessportbund Sachsen-Anhalt:
 

Eine komplette Übersicht aller Unterstützungsmaßnahmen finden Sie hier.