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16.12.2019, 18:42 Uhr | Heike Brehmer MdB
Rechtssicherheit und Entlastung für Reiseveranstalter - Mietzahlungen für Hotelzimmer unterliegen nicht mehr der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung
Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2019 im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen, wonach Reiseveranstalter für den Einkauf von Hotelzimmern keine Gewerbesteuer zahlen müssen. 
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer, die langjähriges Mitglied im Tourismusausschuss des Bundestages ist, informiert:
 
„Mit der angekündigten Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt wird die Anwendung über den entschiedenen Einzelfall hinaus für alle Reiseveranstalter sichergestellt. Die Tourismuspolitiker unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich seit langem gegen diese gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseveranstaltern eingesetzt, die vom Gesetzgeber nie beabsichtigt war.
 
Mit dieser Entscheidung können viele mittelständische Betriebe wie Busreiseveranstalter vor erheblichen und teilweise existenzbedrohenden Mehrbelastungen geschützt werden.“
 
Hintergrund: 
Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 unterliegen Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, im Ergebnis zu 12,5 % der Gewerbesteuer. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums und der Finanzbehörden der Länder erfüllten bisher dabei auch die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften die Voraussetzungen für die Hinzurechnung.