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18.09.2020, 13:27 Uhr | Heike Brehmer MdB
Finanzielle Entlastung von Kommunen – Länder müssen den Weg nun im Bundesrat frei machen
Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Grundgesetzes zur umfangreichen finanziellen Entlastung der Kommunen und neuen Länder beschlossen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende im Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Heike Brehmer, informiert.
Bild: Christiane Lang
„Die Beschlüsse sind ein außerordentlich wichtiger Schritt zur Unterstützung der Kommunen bei ihrem Weg aus der Corona-Krise. Bund und Länder kompensieren die Ausfälle bei der Gewerbesteuer im Umfang von rund 11 Milliarden Euro. Die Kommunalfinanzen stärken wir strukturell, da sich der Bund dauerhaft mit einem deutlich höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft im Hartz-IV-System beteiligt. Die Entlastung beträgt rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.
 
Nach dem Grundgesetz sind die Länder für die Kommunalfinanzen zuständig. Der Bund hat die Länder und Kommunen in den letzten Jahren massiv entlastet. Die Bundeshilfen entlassen die Länder nicht aus ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung für eine aufgabenangemessene und auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen. Auch sind die Bundesmittel kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten. In der Verteilung der Steuereinnahmen macht sich dies inzwischen stark bemerkbar. Der Bund wird dieses Jahr erstmals ein geringeres Umsatzsteueraufkommen als die Länder haben. Die Länder und Kommunen werden bereits 2021 das Vorkrisenniveau bei den Steuereinnahmen erreichen, der Bund erst 2023.
 
Wir begrüßen die erweiterten Berichtspflichten für die Länder hinsichtlich der Verwendung der Mittel zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen, die im Zuge der Einigung mit FDP und Grünen vereinbart worden sind. Nun erwarten wir von den Ländern, dass sie auch der erweiterten Berichtspflicht zustimmen und die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.“