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26.03.2021, 10:45 Uhr | Heike Brehmer MdB
„Schutz unserer Kinder hat oberste Priorität“ - Heike Brehmer MdB über verschärftes Sexualstrafrecht
Der Deutsche Bundestag hat Verschärfungen im Sexualstrafrecht zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch verabschiedet. 
„Der sexuelle Missbrauch von Kindern führt zu unermesslichem Leid bei den Opfern. Sie tragen oft ein Leben lang an den Folgen dieser Gräueltaten. Die bekanntgewordenen Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung und des Konsums von Kinderpornographie haben in den letzten Jahren leider deutlich zugenommen. Der Schutz unserer Kinder und die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs müssen deshalb oberste Priorität haben.
 
Mit dem Gesetz gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern sagt der Rechtsstaat den Missbrauchstätern den Kampf an.

Das Gesetz enthält ein ganzes Paket an Maßnahmen zum Schutz von Kindern. Besonders wichtig:  Der sexuelle Missbrauch wird künftig als das bestraft, was er ist: ein Verbrechen. Die Konsequenz für die Täter ist erheblich: Sie werden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren bestraft. Auch Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornographie werden künftig im Strafgesetzbuch als Verbrechen eingestuft.
 
Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich. Täter können dann zum Beispiel nicht mehr in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbetreuung arbeiten, um dort in Kontakt zu möglichen neuen Opfern zu kommen. 
 
Polizei und Staatsanwaltschaft erhalten mehr Befugnisse zur Verfolgung der Täter: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig leichter Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen. 
 
Erstmals werden das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt. Das ist wichtig, denn solche Puppen sind für Täter ein Einstieg in den sexuellen Missbrauch von Kindern. Mit solchen Puppen üben sie den Missbrauch und senken ihre Hemmschwelle. Das können wir unmöglich akzeptieren.
 
Das Gesetz enthält noch weitere Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder: Dazu gehört unter anderem, dass Richter und Staatsanwälte, die mit Missbrauchstaten befasst sind, für diese Fälle besonders qualifiziert sein müssen. Untersuchungshaft kann leichter angeordnet werden. Strafverfahren mit Kindern als Zeugen sollen künftig beschleunigt werden.“