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10.06.2021, 13:46 Uhr | Heike Brehmer MdB
Pauschalreisende besser schützen und Belastungen für Unternehmen reduzieren
Der Deutsche Bundestag wird in dieser Sitzungswoche in 2./3. Lesung über den „Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ abstimmen. 
 
Zuvor wurden die geplanten Neuregelungen zur Insolvenzabsicherung in den zuständigen Ausschüssen umfassend beraten. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer, die Mitglied im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages ist, informiert:
 
„Bei Pauschalreisen sollen Kundengelder nach den geplanten Neuregelungen künftig ab November 2021 in vollem Umfang gesichert werden. Dies wird im Wesentlichen über einen neuen Reisesicherungsfonds garantiert, der sich durch Beiträge der Reiseveranstalter finanziert. Kleine und mittelständische Veranstalter können die erhöhten Vorgaben auch durch eine individuelle Versicherung oder eine Bankbürgschaft erfüllen. Pauschalreisende sind damit deutlich besser als bisher gegen die Insolvenz von Veranstaltern geschützt. 
 
Unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass beim Gesetzentwurf wichtige Nachbesserungen vorgenommen und verschiedene Vorschläge der Branche aufgegriffen werden. 
 
Damit werden insbesondere Kosten für die Fondsmitgliedschaft von Unternehmen gesenkt. Durch eine Erhöhung der Ausnahmegrenze für die verpflichtende Fondsmitgliedschaft auf einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro soll außerdem mehr Veranstaltern als bisher eine individuelle Absicherung ermöglicht werden. Diese Unternehmen, die im Insolvenzfall ein deutlich geringeres Schadensrisiko darstellen, können sich damit voraussichtlich günstiger als im Fonds absichern, ohne dass der Verbraucherschutz beeinträchtigt wird.“