Pressemitteilungen
14.11.2022, 13:58 Uhr | Heike Brehmer MdB
Bürgergeld setzt falsche Anreize und beerdigt Prinzip „Fördern und Fordern“
Der Deutsche Bundestag hat mit Mehrheit der Ampel-Fraktionen das so genannte Bürgergeld beschlossen. Im Bundesrat fand der Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen keine Mehrheit. 
„Das Bürgergeld der Ampel-Regierung ist ein Schritt hin zur schleichenden Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Wir als CDU/CSU hingegen wollen das Prinzip ‚Fordern und Fördern‘ erhalten. Im ersten halben Jahr des Leistungsbezugs führen Pflichtverletzungen nicht zu Leitungsminderungen. So können zum Beispiel jegliche Angebote zur Arbeitsaufnahme ohne Folgen abgelehnt werden.  Das und die überlangen Karenzzeiten sowie die Einführung hoher Schonvermögen sind der falsche Weg. 
 
Die Ampel lässt den Respekt vor denjenigen vermissen, die jeden Tag zur Arbeit gehen und unseren starken Sozialstaat überhaupt erst möglich machen. An allen Ecken und Enden fehlen Fach- und Arbeitskräfte. Die von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen in der Grundsicherung setzen auch deshalb völlig falsche Anreize. Gerade jetzt ist der Zeitpunkt, alles dafür zu tun, um Menschen in Arbeit zu bringen.
 
Neben der Energiekrise macht der Fachkräftemangel dem Mittelstand besonders zu schaffen. Händeringend suchen immer mehr Mittelständler – vom Handwerk über Hotellerie und Gastronomie bis zum Einzelhändler – nach Angestellten. Vor diesem Hintergrund bleibt unverständlich, warum die Ampel dieses Problem ohne Not weiter verschärft. Denn mit dem Bürgergeld werden kaum noch Anreize geboten, damit die Betroffenen wieder schnell eine reguläre Arbeit aufnehmen. Der Arbeitsmangel verschärft sich also weiter – das spüren wir bereits jetzt in vielen Bereichen unseres alltäglichen Lebens.“ 
 
Rund 1,9 Millionen Stellen sind laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) derzeit nicht besetzt. Fast jeder zweite Familienunternehmer bezeichnet den Fachkräftemangel neben den Energiekosten als sein größtes Investitionshemmnis. Hinzu kommt: Die in dem neuen Gesetz vorgesehenen hohen Schonvermögen sowie die sechsmonatige Aussetzung der Sanktionen bedeuten einen sozialpolitischen Systemwechsel.
 
Zu befürchten sind zudem Auswirkungen für die Verwaltung vor Ort. Heike Brehmer: „Es gibt beim Bürgergeld wichtige Begleitaspekte, die zur Überlastung unserer Verwaltung führen könnten. So werden jetzt zum Beispiel die Wohngeldansprüche ausgeweitet, aber die Wohngeldstellen in den Kommunen benötigen zusätzliches Personal, um die Antragsflut bewältigen zu können. Hier zeigt sich: Das Bürgergeld und seine Begleitaspekte sind gar nicht administrierbar und werden die Verwaltungen überfordern. 
 
Der heutige Beschluss des Bundesrates hat gezeigt, dass auch die Länder Nachbesserungen fordern. Ich erwarte einen tragfähigen Kompromiss des Vermittlungsausschusses.“