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20.03.2023, 12:37 Uhr | Heike Brehmer MdB
Sozialwahl 2023 - Aufruf zur Teilnahme
„Etwa 52 Millionen Wahlberechtigte können bei der Sozialwahl bis zum 31. Mai 2023 die Zusammensetzung der wichtigen Sozialparlamente bestimmen. Gewählt werden können Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter bei den Renten- und Krankenversicherungsträgern“, informiert die Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer.
Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund
Jene haben bei den Versicherungsträgern insbesondere ein Mitspracherecht beim Leistungsangebot. Das betrifft etwa spezialisierte Reha-Leistungen bei der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkassen, wie beispielsweise spezielle Vorsorgeuntersuchungen.
 
Die aus den Wahlgewinnern zusammengesetzten Selbstverwaltungsgremien sind ehrenamtlich tätig und werden alle sechs Jahre neu gewählt. 
 
„Die Selbstverwaltung hat für unser Sozialwesen eine große Bedeutung. Stärken Sie also durch aktive und bewusste Wahl der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter Ihre sozialen Strukturen vor Ort“, ermuntert Heike Brehmer alle Wahlberechtigten zur Teilnahme.
 
Wahlberechtigte erhalten die Wahlunterlagen ab Mitte April per Post. Die ausgefüllten Stimmzettel sind in dem beiliegenden roten Briefumschlag rechtzeitig abzuschicken, damit die Zettel spätestens am 31. Mai ihren Bestimmungsort erreicht haben.
 
Wer bei den fünf größten Ersatzkrankenkassen versichert ist, kann erstmalig alternativ zur Briefwahl auch online abstimmen.
 
Weitere Informationen finden Sie auf www.sozialwahl.de, wo im Einzelnen nachgelesen werden kann, wie und bei welcher Rentenversicherung oder Krankenkasse gewählt wird.