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Zukunft des Investitionsprogramms für Kinderbetreuung
Der Bundestag hat am 15. März eine Gesetzesänderung über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen. Inhalt der Änderung war die Verlängerung der Fristen, bis zu denen die Länder Bundesmittel zum Ausbau der KiTa-Infrastruktur abrufen können.
Dabei wurden die Fristen jeweils um ein halbes Jahr verlängert. Durch das Investitionsprogramm des Bundes geförderte Baumaßnahmen, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt wurden, müssen nun erst zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Der Abruf der dazu notwendigen Bundesmittel wiederum darf infolge der Gesetzesänderung bis zum 30. Juni 2024 erfolgen. Zahlreiche Stimmen finden diese Form der Fristverlängerung jedoch viel zu kurz.
Die Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer kritisiert: „Besonders die Personal- und Materialengpässe in der Baubranche und im Handwerk erschweren und verzögern den Ausbau bereits enorm. Um die einzelnen Vorhaben realistisch umzusetzen, wäre eine Fristverlängerung um ein ganzes Jahr deutlich hilfreicher gewesen.“ Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatten sich bereits im Vorfeld ausdrücklich für eine Verlängerung von mehr als einem halben Jahr ausgesprochen. Auch die Länder hatten zuvor im Bundesrat die Wichtigkeit deutlich längerer Fristen betont.
„Diese Stimmen aus der Praxis drangen jedoch offenbar leider nicht bis zu den Regierungsfraktionen durch. So, wie die Fristen jetzt ausgestaltet wurden, setzt man die Gemeinden unnötig unter Zeitdruck. Dennoch bleibt zu hoffen, dass die, wenn auch knapp bemessene, grundsätzliche Verlängerung immerhin einigen Kommunen die nötige Planungszeit gibt. Denn von einem erfolgreichen Ausbau der Betreuung profitieren letztlich alle.“
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