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15.11.2023, 18:11 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: 2. Nachtragshaushalt 2021 ist verfassungswidrig
Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten im April 2022 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 (2. NT 2021) der Ampel eingereicht. Diese Klage hatte die rechtliche Überprüfung der nachträglichen Umwidmung von Corona-Mitteln in Höhe von 60 Mrd. Euro für andere Zwecke und eine Überprüfung der neuen Buchungsregeln für Sondervermögen zum Ziel. Beantragt wurde, die Verfassungswidrigkeit des 2. NT 2021 festzustellen.
Bild: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Das BVerfG ist unserer Argumentation in seiner Entscheidung am 15. November voll umfassend gefolgt. Es hat den 2. NT 2021 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Zusätzlich hat das BVerfG die uns wichtigen Haushaltsgrundsätze, insbesondere die Jährlichkeit aller Einnahmen und Ausgaben sowie die 2009 eingeführte Schuldenbremse        gestärkt. Auch die Nutzung von schuldenfinanzierten Sondervermögen wird künftig in dieser Form nicht mehr möglich sein.
 
Mit diesem klaren Urteil stärkt das BVerfG den Deutschen Bundestag in seiner Kompetenz, über die Ausgabe von Haushaltsmitteln zu entscheiden. Das Urteil stellt die Ampel vor die Herausforderung, Maßnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ohne diese Mittel zu finanzieren.
 
Das Urteil des BVerfG ist von historischer Bedeutung. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig erklärt. Auch die neue Verbuchungspraxis wurde vom BVerfG gekippt. Damit ist uns das BVerfG in allen Punkten unserer Klage gefolgt. Klar ist, dass das Urteil weitreichende Folgen für die Haushaltspolitik haben wird.
 
Das Urteil bedeutet auch, dass die erste Amtshandlung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, erdacht noch von seinem Vorgänger Olaf Scholz, verfassungswidrig und nichtig war. Nun hat das BVerfG mit großer Deutlichkeit klargestellt, dass die Schuldenbremse von der Ampel nicht nur nicht eingehalten, sondern trickreich und verschleiernd umgangen wurde. 
 
Die Ampel hat mit ihrem Handeln sehenden Auges in großem Umfang erhebliche haushalterische Probleme  geschaffen. Spätestens seit den Ausführungen des BVerfG im Rahmen der ebenfalls beantragten einstweiligen Anordnung Anfang Dezember 2022 hätte sie vorsichtiger agieren müssen. Stattdessen wurden immer neue Verpflichtungen eingegangen. Die politische Verantwortung für die Tragweite der heutigen Entscheidung trägt der Bundeskanzler, auf den das verfassungswidrige Konzept zurückgeht.
 
Das Urteil bedeutet das Ende schuldenfinanzierter Sondervermögen. Damit ist nicht nur der KTF, sondern auch die Finanzierung des „Doppel-Wumms“ von dem Urteil betroffen. Im Ergebnis des heutigen Urteils werden der Bundesregierung klare Grenzen bei der Aufnahme von Schulden gesetzt und gleichzeitig die Rechte des Bundestages erheblich gestärkt.
 
Karlsruhe hat die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und einer Aushöhlung der Schuldenbremse wurden ein Riegel vorgeschoben. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. Wir erwarten, dass Bundesfinanzminister und Bundeskanzler nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland. Anstatt echten oder scheinbaren Streit über Geld öffentlich auszutragen, muss die Ampel sich endlich auch in der Haushaltspolitik auf das Wesentliche konzentrieren: Die Wahrung des Wohlstandes im Innern und den Schutz der Freiheit im Äußeren.