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15.02.2019, 12:33 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Zahl der freiwilligen Organspender soll erhöht werden - Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet.
Noch immer warten zu viele todkranke Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Obwohl die Bereitschaft zu einer Organspende grundsätzlich hoch ist, können in Deutschland viel zu wenige Organtransplantationen vorgenommen werden. 
Bild: CDU/Tobias Koch
Mit der Gesetzesänderung sollen die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich die Zahl der freiwilligen Organspenden nachhaltig erhöht. Unter anderem sollen die Strukturen in den Kliniken dafür optimiert werden. Die Angehörigen von Organspendern sollen künftig besser betreut werden. 

Dazu sind bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken vorgesehen. Bei den Transplantationsbeauftragten kann es sich um Ärzte, aber zusätzlich auch um besonders qualifizierte Pflegekräfte handeln. Sie sollen künftig noch mehr Zeit als zuvor bekommen, um mögliche Organspender zu identifizieren und die Angehörigen in einer so schwierigen Phase eng zu begleiten.
 
Außerdem sind für Kliniken neue Vergütungsregelungen vorgesehen, damit Strukturen verbessert werden können. Kleinere Kliniken sollen darüber hinaus bei der Identifizierung potenzieller Organspender von einem ärztlichen Rufbereitschaftsdienst unterstützt werden. Das ist besonders dann von Bedeutung, wenn in einer Klinik keine Ärzte verfügbar sind, die beispielsweise den irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen feststellen können.

Neben den bereits genannten Maßnahmen soll die Einführung eines Qualitätssicherungssystems dazu führen, dass potenzielle Organspender in Kliniken schneller identifiziert werden können. Ganz klar bleibt dabei aber, dass keine Transplantation stattfindet, wenn dem Entnahmekrankenhaus oder dem Arzt ein Widerspruch des potenziellen Spenders bekannt ist.
 
Künftig sollen zudem die Angehörigen von Organspendern besser unterstützt werden. Das Gesetz sieht deshalb vor, den Angehörigen nach einer Transplantation Betreuung anzubieten. Organempfängern wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, sich bei den Angehörigen des Spenders in einem anonymen Schreiben zu bedanken.