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07.06.2019, 14:43 Uhr | Heike Brehmer MdB
Besserer Schutz vor illegalen Lohnpraktiken - 2./3. Lesung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Im Deutschen Bundestag wurde in 2./3. Lesung abschließend der Gesetzesentwurf der Bundesregierung „gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ beraten.
Bild: Christiane Lang
Darüber informiert die Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag, Heike Brehmer:
 
„Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wirkungsvoller und effektiver verhindern und die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (KFS) weiter verbessern. Arbeitnehmer werden in Zukunft noch effektiver gegen illegale Lohnpraktiken, Ausbeutung und Menschenhandel geschützt. Diese Formen der Kriminalität sind in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden und werden oft international betrieben. 
 
Die FKS kann in Zukunft bereits bei der Anbahnung und nicht erst beim Vollzug einer illegalen Beschäftigung tätig werden. Das schützt die Arbeitnehmer und sichert einen fairen Wettbewerb. 
 
Der Gesetzesentwurf schafft darüber hinaus eine bessere Grundlage für den Kampf gegen den Missbrauch beim Bezug von Kindergeld. Hier geht es um Fälle, in denen mit gefälschten Dokumenten und Scheinarbeitsverträgen Kindergeld erschlichen wird. Die Familienkassen erhalten ein eigenes Prüfungsrecht für die Freizügigkeitsberechtigung und können die Zahlungen bereits bei einem Betrugsverdacht einstellen. 
 
Zudem haben fortan neu zugezogene Unionsbürger in den ersten drei Monaten nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachweisen. Mit diesen Maßnahmen wird ein klares Stoppschild gegen Sozialleistungsmissbrauch gesetzt, um Anreize zu verhindern, nur wegen des Kindergeldes nach Deutschland zu kommen.“