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Mehr Qualität und bessere Ausbildung - Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerke
Der Deutsche Bundestag hat am 12. Dezember eine Änderung der Handwerksordnung beschlossen.
In zwölf Handwerksberufen gilt in Zukunft wieder die Meisterpflicht. Entscheidend dafür ist, ob es sich um solche Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem werden solche Handwerke berücksichtigt, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut gelten.
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Konkret handelt es sich um folgende Handwerke:
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz. Die Neuregelung wird nach fünf Jahren bewertet.
Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.
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